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Feuerwehrpläne

Was sind Feuerwehrpläne?

Pläne, die objektbezogene Informationen für die Feuerwehr enthalten, werden Feuerwehrpläne genannt. Diese sind Bestandteil einer objektbezogenen präventiven Einsatzplanung der Feuerwehr für den Brandfall.

Feuerwehrpläne dienen Einsatzkräften der Feuerwehr als Hilfsmittel zur schnellen Information und Orientierung an der Einsatzstelle. Die Grundlage für die Erstellung von Feuerwehrplänen bildet die DIN 14095.

Feuerwehrpläne ermöglichen der Einsatzleitung der Feuerwehr im Brandfall einen schnellen Überblick über das Objekt, so dass eine effektive Einsatztaktik für die Brandbekämpfung bzw. Personenrettung festgelegt und die vorhandenen Einsatzkräfte optimal koordiniert werden können.

Weiterhin dienen diese Pläne der Einsatzvorbereitung und der internen Schulung bzw. der Information der Feuerwehr im Vorfeld eines Brandereignisses.

Wann sind Feuerwehrpläne erforderlich?

Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für das Einsatzmanagement der Hilfe leistenden Feuerwehr sind Feuerwehrpläne grundsätzlich bei allen besonderen Objekten sinnvoll bzw. erforderlich. Oft werden sie deshalb vom Gesetzgeber in bauaufsichtlichen Regelwerken wie Sonderbauverordnungen vorgeschrieben. 
Auch in den Fällen, in denen Feuerwehrpläne nicht in Sonderbauverordnungen vorgeschrieben sind, bzw. wenn entsprechende Verordnungen nicht eingeführt sind, können Feuerwehrpläne im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für Gebäude besonderer Art oder Nutzung  "Sonderbauten" von der Baubehörde als zusätzliche Auflage in der Baugenehmigung gefordert werden.
Zudem wird durch die örtliche Brandschutzdienststelle beim Vorhandensein einer Brandmeldeanlage regelmäßig die Erstellung und Vorhaltung von Feuerwehrplänen gefordert.

Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren. Sie müssen jedoch vor Inbetriebnahme des neu erstellten Gebäudes durch die Feuerwehr geprüft werden.